Grundstück, das seinem Inhaber nicht nur einen Anteil des Miteigentums, sondern auch ein ausschliessliches Nutzungsrecht an einem oder mehreren Teilen des Miteigentums (z. B. seiner Wohnung) und ein Mitbenutzungsrecht an den gemeinsamen Teilen des Mieteigentums verleiht (Aufzug, Halle, Fassaden etc.), zusammen mit den anderen Miteigentümern einräumt.