Die Belastungsgrenze (oder manchmal auch Pfandbelastungsgrenze) bestimmt einen prozentualen Anteil des Wertes einer Liegenschaft, der hypothekarisch belehnt werden darf. Diese Grenze variiert je nach Vermögen und Einkommen und wird für jeden Fall neu berechnet. Grundsätzlich ist die Tragbarkeit dann gegeben, wenn nicht mehr als 33% des Brutto-Haushaltseinkommens für die laufenden Hypothekarkosten und die Instandhaltung der Liegenschaft verbraucht werden.