Sobald ein Gebäude, sei es in seiner Gesamtheit oder nur teilweise, für die Produktion oder Lagerung von Waren dient, gehört es zu der Kategorie der Industriebauten. Anders als bei Wohnimmobilien gelten hier verschärfte Brandschutzgesetze, die bestenfalls schon beim Bau miteinbezogen werden. In der Schweiz wird vor der Inbetriebsnahme eines Industriebaus zuerst alles von der Brandschutzbehörde überprüft und freigegeben.