Eine LGZD-Wohnung (Loi générale sur les zones de développement) bezeichnet jede Wohnung in Entwicklungsgebieten, insbesondere in Villengebieten in der Nähe des Stadtzentrums, an Hauptverkehrsstrassen oder in landwirtschaftlichen Gebieten, oder in Bereichen, die für den Bau von Wohngebäuden zu Baugebieten herabgestuft wurden. Daher unterliegt der Preis für den Verkauf oder die Vermietung einer LGZD-Wohnung einer zehnjährigen staatlichen Kontrolle.