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Wasserentnahmerecht

RealAdvisor TeamAktualisiert am 10.01.20231 Min. Lesezeit
Definition

Das Wasserentnahmerecht regelt die Wassergewinnung aus öffentlichen und auch privaten Gewässern, dazu gehört auch die Nutzung von Grundwasser und Quellen.

Das Wasserentnahmerecht regelt die Wassergewinnung aus öffentlichen und auch privaten Gewässern, dazu gehört auch die Nutzung von Grundwasser und Quellen. Wer eine Immobilie auf einem Grundstück mit Wasservorräten erwerben möchte, sollte also die genauen Bestimmungen zum Wasserentnahmerecht vorab im Grundbuch prüfen.

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