Die Alters-, Hinterlassenen- sowie Invalidenversicherung (AHV/IV) bildet gemeinsam mit den Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule des Schweizer Sozialsystems. Es ist damit das staatliche Rentensystem der Schweiz. Die AHV/IV wurde 1948 gegründet und 1966 durch die Ergänzungsleistungen erweitert. Die 1. Säule ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialversicherungssystems in der Schweiz – hier erfahren Sie alles Wichtige, was Sie dazu wissen sollten.
Die 1. und 2. Säule sind obligatorisch, während die 3. Säule – die private Vorsorge – freiwillig ist. Die AHV soll für alle Erwerbstätigen in der Schweiz sicherstellen, dass im Alter ein gewisses Einkommen vorhanden ist. Sie wird aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert, wobei die Beiträge prozentual vom Lohn abgezogen und auf ein individuelles AHV-Konto eingezahlt werden.
In der Schweiz sind grundsätzlich alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig erwerbstätig sind, in der AHV versichert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber Beiträge in die AHV einzahlen. Selbstständige zahlen ihre Beiträge selbst.
Zusätzlich sind auch Personen versichert, die keine oder nur eine geringe Erwerbstätigkeit haben, aber dennoch einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Dazu gehören unter anderem Studierende, Personen in Ausbildung, Hausfrauen und -männer oder Personen mit einer Invalidität. Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in der AHV versichert sein.
Es gibt zudem spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen wie Grenzgänger, Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, oder Personen, die im Ausland arbeiten, aber in der Schweiz versichert bleiben möchten.
Der Beitragssatz zur AHV beträgt aktuell 8,7 % des Bruttolohns (Stand: 2023). Dieser wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlt. Selbstständige zahlen den vollen Satz von 8,7 % selbst. Die Beiträge werden vom Lohn oder dem Erwerbseinkommen abgezogen und automatisch an die AHV abgeführt.
Es gibt eine Obergrenze für die Beitragszahlungen, die als Maximalbeitrag bezeichnet wird. Der Maximalbeitrag für das Jahr 2023 beträgt CHF 91’200.- (Jahreslohn), was bedeutet, dass Personen, die mehr als CHF 7'600.- im Monat verdienen, nur auf den Maximalbeitrag Beiträge zur AHV zahlen müssen.
Bitte beachten Sie, dass die AHV-Beiträge nur einen Teil der 1. Säule ausmachen. Neben der AHV gibt es weitere obligatorische Versicherungen wie die IV (Invalidenversicherung), die EO (Erwerbsersatzordnung) und zusätzlich auch die ALV (Arbeitslosenversicherung). Der volle Beitragssatz für die zur 1. Säule gehörenden Versicherungen beträgt 10,6 % (Stand: 2023).
Die AHV erbringt in der Schweiz verschiedene Leistungen. Die wichtigsten sind:
Die AHV zahlt eine Altersrente an Versicherte ab dem Rentenalter von 64 (Frauen) bzw. 65 (Männer) Jahren. Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe der Beiträge ab.
Die AHV zahlt eine Hinterlassenenrente an Ehepartner oder Kinder von verstorbenen Versicherten. Auch die Höhe dieser Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Beitragsjahre des Verstorbenen und dem Alter des Hinterbliebenen.
Wenn eine Erwerbstätigkeit aufgrund einer Invalidität nicht mehr möglich ist, kann die AHV eine Invalidenrente zahlen. Die Höhe der Rente hängt unter anderem vom Grad der Invalidität und der Anzahl der Beitragsjahre ab.
Wenn ein Versicherter stirbt, kann die AHV eine Kinderrente an die Kinder des Verstorbenen zahlen, die jünger als 18 Jahre oder noch in Ausbildung sind. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Kinder und der Höhe der Beiträge des Verstorbenen.
Wenn die AHV- und IV-Renten sowie das Vermögen und die Einkünfte des Versicherten nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Diese werden vom Staat finanziert und sollen sicherstellen, dass jeder Mensch in der Schweiz ein menschenwürdiges Leben führen kann.
Damit Versicherte Leistungen aus der AHV erhalten können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Versicherte müssen eine bestimmte Anzahl von Beitragsjahren in die AHV eingezahlt haben. Für die Altersrente beträgt die Mindestzahl der Beitragsjahre 1 Jahr und für die Vollrente 44 Jahre (für Frauen) bzw. 45 Jahre (für Männer). Für die Hinterlassenenrente gibt es keine Mindestzahl von Beitragsjahren.
Für die Altersrente müssen Versicherte das ordentliche Rentenalter erreicht haben, das für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren liegt (Stand: 2023). Es besteht aber auch die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre früher oder bis zu fünf Jahre später mit dem Bezug der Rente zu beginnen. Entsprechend wird diese für den gesamten Zeitraum verringert oder erhöht.
Um Leistungen aus der AHV zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Um eine Invalidenrente zu erhalten, müssen Versicherte eine Invalidität von mindestens 40 % aufweisen und eine bestimmte Anzahl von Beitragsjahren in die AHV eingezahlt haben.
Hinterbliebene Ehepartner oder Kinder können eine Hinterlassenenrente erhalten, wenn der Versicherte verstorben ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie eine Mindestzahl von Beitragsjahren.
Versicherte müssen in der Schweiz wohnen oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um auch im Ausland eine Rente oder Leistung zu erhalten.
Bereits im September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der 1. Säule Schweizer Sozialsystem bis 2030 gesichert.
Zum 1.1.2024 sind mehrere Änderungen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der Schweiz geplant. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen:
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die genauen Details dieser Änderungen noch ändern können, da sie noch nicht definitiv beschlossen sind und noch Gegenstand von Verhandlungen im Schweizer Parlament sind.
Die primäre Zielsetzung der 1. Säule besteht darin, eine finanzielle Absicherung für Rentnerinnen, Rentner, Personen mit Invalidität und Hinterbliebene zu gewährleisten.
Sie deckt die folgenden Leistungen ab:
Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe der Beiträge. Eine genaue Auskunft über die Höhe der Rente können Versicherte bei der AHV anfordern.
Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Selbstständige zahlen in die 1. Säule ein.