Um die Verkaufsfläche berechnen zu können, nehmen Sie alle beheizten und dauerhaft nutzbaren Wohnflächen mit mindestens 1,50 m Raumhöhe – z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad. Balkone, Terrassen oder Wintergärten werden anteilig angerechnet (i. d. R. zu 50 %), während Keller, Abstellräume und Garagen nicht zur Verkaufsfläche zählen, aber als Zusatznutzen unbedingt erwähnt werden sollten. In der Schweiz gibt es […]