Im Kanton Thurgau finden regelmässig Zwangsversteigerungen für Immobilien über das Betreibungs- und Konkursamt statt. Diese Versteigerungen bieten eine Möglichkeit, Liegenschaften zu marktgerechten Preisen zu erwerben. Seit 2023 nutzt der Kanton die digitale Plattform eGant für die Durchführung der Auktionen, wodurch der gesamte Prozess transparent und zugänglich gestaltet wird. Die Objekte reichen von Einfamilienhäusern über Gewerbehallen bis zu exklusiven Seeliegenschaften.
Eine Zwangsversteigerung tritt ein, wenn Immobilienbesitzer ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Das Betreibungsamt führt dann eine öffentliche Versteigerung durch, bei der die Liegenschaft zum Verkauf angeboten wird. Typische Auslöser sind unbezahlte Hypothekarzinsen oder Steuerschulden. Ein anschauliches Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit CHF 900'000 Verkehrswert beginnt die Versteigerung meist bei zwei Dritteln des Schätzwertes, demnach bei CHF 600'000.
Der Verkaufserlös dient der Begleichung der offenen Forderungen. Banken und andere Gläubiger werden nach einer festgelegten Rangordnung ausgezahlt. Für den bisherigen Eigentümer bleibt häufig nur ein geringer Restbetrag übrig.
Der Versteigerungsprozess beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Interessierte müssen sich vor Ort ausweisen und eine Anzahlung in bar oder per Bankscheck mitbringen. Die Teilnahme an der Auktion erfordert eine gründliche Vorbereitung: Besichtigungstermine wahrnehmen, Unterlagen studieren und das Budget festlegen. Das Konkursamt Thurgau verlangt von den Bietenden eine schriftliche Erklärung über die Herkunft der Mittel.
Während der Versteigerung ruft der Auktionator das Mindestgebot aus. Nach jedem Gebot wartet er einige Sekunden, bevor er den Zuschlag erteilt. Der Ersteigerer muss den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen überweisen.
Die digitale Plattform eGant bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Versteigerungsobjekte im Thurgau. Nutzen Sie die erweiterte Suchfunktion mit Filtermöglichkeiten nach Standort und Immobilientyp.
Das Schweizerische Handelsamtsblatt veröffentlicht zweimal wöchentlich neue Versteigerungstermine. Lokale Immobilienportale wie newhome.ch und weitere regionale Anbieter listen ebenfalls Zwangsversteigerungsobjekte. Richten Sie automatische Benachrichtigungen für Ihre Wunschregion ein. Die kantonale Website betreibungsamt.tg.ch aktualisiert täglich ihre Datenbank mit neuen Angeboten und Besichtigungsterminen.
Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Zwangsversteigerungen. Kaufinteressenten müssen sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein: Der Zuschlag ist bindend und kann nicht widerrufen werden. Besonders zu beachten sind die Bestimmungen zur Eigentumsübertragung und zur Übernahme bestehender Lasten. Nach dem Zuschlag gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.
Die kantonale Verordnung regelt zudem Aspekte wie Zahlungsfristen und die Übernahme von Grundpfandrechten. Bei Mehrfamilienhäusern bleiben bestehende Mietverträge nach dem Eigentumsübergang gültig.
Wenn Sie mehr über Zwangsversteigerungen in anderen Kantonen der Schweiz wissen möchten, haben wir hier eine Übersichtsseite für Sie.