Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, der erforderlich ist, um ein Gebäude vollständig wieder aufzubauen oder neu zu gestalten, so dass es in den Zustand zurückversetzt wird, in dem es sich vor dem Schaden befand. Er wird unter der Annahme berechnet, dass das neue Gebäude am selben Ort oder im selben Wohngebiet neu errichtet oder wieder aufgebaut wird und ähnliche Abmessungen wie das alte Gebäude hat. Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt auch die Wertminderung des Gebäudes (seine Alterung, seine Abnutzung).