Status, der der Mehrheit der Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz zuerkannt wird. Dieses Statut erkennt die Bauten dieser Genossenschaften als Wohngebäude mit Wohnungen zu erschwinglichen Preisen für alle an.
Der Nutzen für die Gemeinschaft und die Verankerung eines nicht gewinnorientierten Zwecks in der Satzung sind die Merkmale, die die Gemeinnützigkeit kennzeichnen. Genossenschaften bestehen in der Regel aus Mieter-Mitgliedern, die Anteile an der Genossenschaft erwerben, um in den Genuss von Wohnungen zu kommen, die zum Selbstkostenpreis vermietet werden. Die so errichteten Gebäude können nicht an Dritte veräussert werden, und die Rechte der Mieter sind sehr vorteilhaft: Beteiligung an der Verwaltung des Immobilienvermögens und der Ressourcen der Genossenschaft, Schutz des Mietverhältnisses usw. Gemeinnützige Bauherren haben Anspruch auf staatliche Wohnraumförderung.