Eine Kündigung ist die Auflösung eines Vertrags einer Mietimmobilie. Diese kann durch den Mieter oder aber auch den Vermieter vorgenommen werden. In der Schweiz muss der Mieter eine Kündigung schriftlich mitteilen und vorgegebene Kündigungstermine einhalten sofern im Mietvertrag keine anderen Bestimmungen vermerkt wurden. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnern müssen beide unterschreiben damit die Kündigung als rechtsgültig gilt. Bei den Kündigungsterminen gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Termine, diese kann man auf der Gemeinde erfahren. Sollte ein Mietobjekt schwere Mängel aufweisen, dann ist die fristlose Kündigung eine Option. Ein Vermieter darf die Immobilie ohne Angaben von Gründen kündigen und wieder für sich beanspruchen, dabei müssen aber strenge Fristen eingehalten werden und es muss mindestens drei Monate im Voraus geschehen.