Wenn ein Mieter ein betriebliches Gewerbe führt und die geschuldete Miete jeweils von seinem monatlich erzielten Umsatz abhängt, dann wird dies als Umsatzmiete bezeichnet. Normalerweise wird eine geringe Grundmiete fix festgelegt und mit dem geschäftlichen Umsatz variiert dann die Restzahlung. Die Umsatzmiete wird als Vertragsform oft bei Neuunternehmen gewählt. Diese Form der Mietzahlung gewährt dem Mieter für den Start eine gewisse Sicherheit. Bei Erfolg des Unternehmens erzielt der Vermieter dafür langfristig höhere Einnahmen.