Verpflichtung, etwas zu tun / zu handeln, die für den Eigentümer eines Grundstücks / einer Immobilie gilt, im Gegensatz zur Dienstbarkeit, die eine Verpflichtung zur Unterlassung oder zur Duldung darstellt. Die Verpflichtungen, die eine Grundlast mit sich bringt, sind z. B. für den Eigentümer der Immobilie die Verpflichtung, einem oder mehreren anderen Gebäuden Wasser oder Heizung zur Verfügung zu stellen.