Prinzip, nach dem eine Person, die einen Immobilienkredit beantragt, auf verschiedene Ressourcen zurückgreifen kann, um ihre persönliche Einlage zu bilden. Wenn der Käufer einer Immobilie oder der Bauträger eines Immobilienprojekts nicht über die häufig geforderten 20 % der Gesamtinvestitionssumme verfügt, kann er seine Einlage durch private Kredite und Spenden in seinem Bekanntenkreis oder durch einen Teil der Gelder aus seinen Rentensparkonten ergänzen. Das Gesetz zur Förderung von Wohneigentum bildet den Rahmen für die Mobilisierung von Eigenkapital und legt unter anderem die Bedingungen fest, unter denen diese Mittel eingesetzt werden können.