Der Denkmalschutz regelt den Umgang mit historisch relevanten Gebäuden und untersagt den Umbau oder Abriss. Damit eine Immobilie für den Denkmalschutz in Betracht gezogen wird, muss sie mindestens dreissig Jahre alt sein. Für den Eigentümer einer denkmalgeschützten Liegenschaft bedeutet dies, dass bei Sanierungsarbeiten starke Einschränkungen beachtet werden müssen, denn die ursprüngliche Beschaffenheit muss erhalten und darf nicht verändert werden. Schätzungen zufolge stehen aber nur etwa 4% aller Gebäude in der Schweiz unter Denkmalschutz.