Abgabe, zu der jeder Eigentümer verpflichtet ist, der auf seinem Grundstück Bäume fällt oder Hecken rodet. Jede Pflanzenart hat einen klar definierten Wiederbeschaffungswert. Übersteigt der Gesamtwert der zu vernichtenden Pflanzen 20'000 Franken, verlangen die Behörden vor der Räumung oder Fällung eine vorgängige Bankgarantie. Das Naturschutz-, Denkmal- und Stättenschutzgesetz, die Raumordnung oder der allgemeine Flächennutzungsplan beinhalten klar definierte Richtlinien, die diese Ausgleichsmassnahmen regeln.