Bericht über die von der Kontrollstelle durchgeführte Rechnungsprüfung in den Stockwerkeigentumsanlagen. In einem Gebäude, das als Stockwerkeigentum konstituiert ist, ernennt die Generalversammlung nämlich Rechnungsprüfer oder Rechnungsrevisoren. Diese sind beauftragt, den Jahresabschluss zu prüfen (Buchungsbelege, Bilanzsalden, Übergangsbuchungen, Geldbewegungen im Laufe des Jahres). Nach dieser Prüfung müssen sie einen Prüfbericht und Vorschläge für die Versammlung vorlegen.