Ausserordentliche Hauptversammlung: findet statt, sobald im Laufe des Jahres ein Beschluss der Versammlung über ein bestimmtes Ereignis erforderlich ist. In diesem Fall muss die Versammlung von 1/5 der Miteigentümer oder vom Verwalter einberufen werden.
Die Versammlung muss immer von einer Mindestanzahl an Mitgliedern besucht werden, um gültig zusammentreten und Entscheidungen treffen zu können. Das Quorum ist erreicht, wenn mindestens die Hälfte der Miteigentümer anwesend oder vertreten ist (ein Eigentümer kann durch einen Bevollmächtigten vertreten werden).