Das Kontrollorgan bezeichnet die Instanz, die für die Prüfung der Konten eines Stockwerkeigentums (STWE) zuständig ist. Es wird von der Generalversammlung gewählt und kann entweder ein Miteigentümer (natürliche Person) oder ein Organ ausserhalb des Miteigentums sein (natürliche oder juristische Person: Treuhänder, Buchhalter, etc.). Das Kontrollorgan ist beauftragt, Folgendes zu kontrollieren:
- Geldbewegungen;
- Die Salden der Bilanz;
- Buchungen und Buchungsbelege.
Anschliessend erstellt es einen Kontroll- oder Überprüfungsbericht, der in der Versammlung verlesen wird.