Der Vorsitzende ist jene Person, die von den Wohnungseigentümern ernannt oder gewählt wird, um die Leitung der Hauptversammlung der Wohnungseigentümer zu übernehmen. Meistens handelt es sich dabei um den Verwalter der Eigentümergemeinschaft. Als Vorsitzender (und nicht als Mitglied des Verwaltungsrats) hat er unter anderem folgende Aufgaben:
- Die Debatten der Versammlung leiten;
- Feststellung des Quorums;
- Beglaubigung der Anwesenheitsliste;
- Protokolle unterschreiben lassen usw.