Bei einem Bauverbot ist es niemandem gestattet etwas Neues zu errichten oder Bestehendes auszuweiten. Dies kann für einen begrenzten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit gelten. Ein Bauverbot kann für einzelne Parzellen oder ein gesamtes Gebiet gelten. Oftmals wird ein Bauverbot erlassen, wenn es um gestückelte Grundstücke geht, deren Grenzfestlegung nicht eindeutig in einem Quartierplanverfahren festgehalten wurde. Auch bei zu verdichtetem Bauen oder verkäuflich bedingter Abparzellierung tritt oftmals ein Bauverbot in Kraft.