Der Bauträger eines Immobilienprojekts stellt ein Auskunftsgesuch an das Amt für Baubewilligungen, wenn er die Meinung dieser Behörde zu seinem Projekt einholen möchte, insbesondere wenn der Flächennutzungsplan nicht mit den Zonengrenzen (MZ) oder dem Quartierplan (PLQ) übereinstimmt.