Ein kontaminierter Standort ist eine verschmutzte Altlast, die saniert werden muss. Die Notwendigkeit einer Altlastensanierung ist im Schadensfall oder bei drohenden, störenden oder schädlichen Defekten unabdingbar.
Es ist zwingend erforderlich, einen kontaminierten Standort zu sanieren, wenn er eine Bedrohung für geschütztes Eigentum darstellt, nämlich:
- Luft;
- Boden;
- Unterirdische Oberflächen;
- Oberflächengewässer.
Die Verpflichtung zur Sanierung eines verschmutzten Standorts obliegt allein dem Eigentümer oder Mieter des Standorts. Bei einem Eigentümerwechsel einer belasteten Fläche ist es möglich, dass sich der bisherige Eigentümer als Partner an den Sanierungskosten beteiligt. Im Falle einer Übertragung von verschmutztem Land können die Parteien wählen, ob sie sich die Kosten der Sanierung teilen oder sich für einen Haftungsausschluss entscheiden. Da eine solche private Vereinbarung für den Staat bei der Entscheidung über die Verteilung der Kosten jedoch irrelevant ist, ist es möglich, dass dem Verkäufer von verschmutztem Land ein Teil der Sanierungskosten in Rechnung gestellt wird.