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Ordentliche Hauptversammlung

RealAdvisor TeamAktualisiert am 10.01.20231 Min. Lesezeit
Definition

Ordentliche Generalversammlung: Sie ist das oberste Organ einer PSA (Property By Floors), die den Willen der Mitglieder der Miteigentümergemeinschaft zum Ausdruck bringt.

Ordentliche Generalversammlung: Sie ist das oberste Organ einer PSA (Property By Floors), die den Willen der Mitglieder der Miteigentümergemeinschaft zum Ausdruck bringt. Sie trifft Entscheidungen über die Existenz und die Verwaltung der PSA und ernennt Organe (Delegiertenkomitee, Verwalter), die für die Ausführung dieser Entscheidungen verantwortlich sind.

Die Generalversammlung besteht aus allen Miteigentümern der PSA, und jede Immobilie hat innerhalb dieser Versammlung eine Stimme (im Sinne des Stimmrechts), unabhängig von der Art der Immobilie (Garage, Wohnung usw.) und der Anzahl von Personen, die in der Immobilie wohnen.

Die ordentliche Hauptversammlung tritt grundsätzlich einmal jährlich auf Einladung des Verwalters der PPE zusammen, in der Regel 6 Monate nach Rechnungsabschluss. Die Versammlung kann jedoch auch an einem anderen Datum / Zeitraum als dem der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung stattfinden: In diesem Fall sprechen wir von einer ausserordentlichen Hauptversammlung.

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