Ein Eigenheim ist oft als Vorsorge fürs Alter gedacht, denn damit hat ein Eigentümer unzählige Möglichkeiten, um nach der Pensionierung seinen Lebensstandard aufzubessern. Sei dies, dass man keine Miete bezahlen muss, regelmässig Miete einnehmen oder wieder verkaufen kann. Deswegen ist es laut dem Schweizer Gesetz auch erlaubt, für die Anschaffung des Eigenheims Geld aus der beruflichen und persönlichen Vorsorgekasse zu beziehen.
Weiter gibt es auch spezielle Vorsorgeversicherungen für das Eigenheim und deren Abzahlung. Eine solche Versicherung übernimmt zum Beispiel im Fall von Invalidität oder Tod eines Hypothekennehmers die laufenden Kosten damit das Haus weiterhin abbezahlt wird und nicht an die Bank zurückgegeben werden muss.