Die VMWG ist eine vom Schweizer Bundesrat eingesetzte Verordnung, die die Rechte und Pflichten der Vertragspartner von Miet- und Pachtverträgen festlegt. Diese Regelungen gelten etwa für Wohnhäuser, Geschäftsräume, Garagen, Parkplätze und Gärten. Wohnungen und Einfamilienhäuser mit mehr als sechs Zimmern (ohne Küche) sind von diesen Regelungen nicht betroffen.