Die Kaufkraftsicherung bietet einen Schutz auf das, in eine Immobilie investierte Eigenkapital. Falls aus wirtschaftlichen Gründen alles teurer wird, hat ein Besitzer das Recht eine Mietzinsanpassung vorzunehmen. Es darf aber höchstens die Inflation des Working Capital ausgeglichen werden. Laut § 16 VMWG dürfen dies maximal 40 % der seit der letzten Mietanpassung erfassten Verbraucherpreiserhöhung betragen.