Die Kostenmiete ist ein Mietzinsmodell, das in der Schweiz insbesondere bei gemeinnützigen Wohnbauten Anwendung findet. Sie orientiert sich ausschliesslich an den tatsächlichen Aufwendungen des Eigentümers und schliesst spekulative Gewinne aus.
Ziel der Kostenmiete ist es, erschwinglichen Wohnraum zu sichern und gleichzeitig die langfristige Werterhaltung von Immobilien zu gewährleisten. Dieses Modell bietet Transparenz und Fairness für Mieter und Vermieter, insbesondere in Genossenschaften, die sozialverträglichen Wohnraum fördern.
Die Kostenmiete basiert auf dem Prinzip der Kostendeckung. Das bedeutet, dass der Mietzins so festgelegt wird, dass er die laufenden Ausgaben wie Hypothekarzinsen, Betriebskosten, Instandhaltung und Abschreibungen abdeckt. Zusätzlich können wertvermehrende Investitionen berücksichtigt werden, die den Wohnstandard nachhaltig verbessern.
Dieses Mietmodell wird hauptsächlich von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften angewendet, deren Ziel es ist, langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Gegensatz zur marktorientierten Miete, bei der Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, steht bei der Kostenmiete der faire Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern im Fokus.
Ein Vorteil für Mieter ist die Transparenz: Sie können nachvollziehen, wie sich der Mietzins zusammensetzt. Für Vermieter bedeutet die Kostenmiete finanzielle Stabilität und Planungssicherheit.
Die Berechnung der Kostenmiete erfolgt auf Basis der tatsächlichen Ausgaben, die der Vermieter trägt. Dabei werden mehrere Faktoren berücksichtigt, um einen Mietzins zu ermitteln, der die laufenden Kosten vollständig deckt und gleichzeitig den nachhaltigen Erhalt der Immobilie gewährleistet.
Eine Wohnbaugenossenschaft kalkuliert für eine Liegenschaft jährliche Kosten von CHF 100'000. Diese umfassen:
Wird die Liegenschaft von 10 gleich grossen Parteien bewohnt, beträgt die Kostenmiete pro Wohnung: Gesamtkosten durch Anzahl Wohnungen = CHF 100'000.– = CHF 10'000.– pro Jahr und damit rund CHF 833.- pro Monat.
Dieses Modell garantiert, dass die Berechnung der Kostenmiete und damit der Mietzins die tatsächlichen Aufwendungen widerspiegeln, ohne dass spekulative Gewinne einfliessen.
Die Kostenmiete ist jedoch nicht starr. Änderungen können notwendig werden, wenn:
Die Berechnung unterscheidet sich grundlegend von der marktorientierten Miete, die sich nach Angebot und Nachfrage richtet.
Ein wichtiger Aspekt der Kostenmiete ist ihre rechtliche Verankerung: In der Schweiz dient sie als Grundlage für die Mietzinsgestaltung in gemeinnützigen Wohnbauprojekten und wird in den entsprechenden Reglementen wie dem Mietzinsreglement der Stadt Zürich geregelt. Sie soll sicherstellen, dass Mieter nicht durch unangemessen hohe Mietzinse belastet werden, während die Vermieter dennoch ihre Kosten decken und langfristige Investitionen tätigen können.
Die Kostenmiete umfasst alle laufenden Aufwendungen des Vermieters. Dazu gehören Hypothekarzinsen, Unterhalt, Betriebskosten, Abschreibungen und wertvermehrende Investitionen
In der Schweiz beschreibt die Kostenmiete ein Mietzinsmodell, das die tatsächlichen Kosten abdeckt. Es wird häufig von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften angewendet, um fairen Wohnraum zu gewährleisten.
Die Berechnung erfolgt durch die Addition aller jährlichen Aufwendungen für eine Immobilie, geteilt durch die Anzahl der vermieteten Einheiten. Dabei werden auch Investitionen und allgemeine Kostensteigerungen berücksichtigt.
Sie setzt sich aus den laufenden Aufwendungen (z. B. Zinsen, Unterhalt, Betriebskosten), Abschreibungen und ggf. wertvermehrenden Investitionen zusammen.
Der Mietzins ist der Betrag, den ein Mieter für die Nutzung einer Immobilie zahlt. Bei der Kostenmiete entspricht dieser dem Anteil an den tatsächlichen Kosten des Vermieters.