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Steuer auf öffentliche Einrichtungen

RealAdvisor TeamAktualisiert am 09.01.20231 Min. Lesezeit
Definition

Die öffentliche Einrichtungsabgabe ist eine obligatorische Abgabe, die der Auftraggeber eines Neubaus entrichten muss. Diese Steuer dient der Finanzierung öffentlicher Kommunikationskanäle.

Die öffentliche Einrichtungsabgabe ist eine obligatorische Abgabe, die der Auftraggeber eines Neubaus entrichten muss. Diese Steuer dient der Finanzierung öffentlicher Kommunikationskanäle. In der Regel wird sie in Bezug auf die Bruttogeschossfläche berechnet: CHF 40 pro Quadratmeter. Ihr Betrag darf niemals 2,5% der Projektkosten überschreiten.

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