Bei der Staffelmiete wird eine langsame Mietzinserhöhung vertraglich festgelegt. Es muss vorab ausgemacht werden, ab welchem Datum sich die Miete um wie viele Prozente erhöht. Staffelmieten sind nur rechtskonform, wenn ein Mietverhältnis für mindestens drei Jahre abgeschlossen wird. Prinzipiell darf sich die Miete in der Schweiz innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigern, in gewissen Regionen sind sogar maximal 15 Prozent erlaubt.