Die Bruttomiete setzt sich zusammen aus der Nettomiete (also dem Preis für die gemieteten Räumlichkeiten), den allgemeinen Nebenkosten (wie Hauswartkosten, Gartenpflege, Abfallbeseitigung etc.) und den Heizungskosten. Dabei sind die Begriffe Bruttomiete, Inklusivmiete, Gesamtmiete, Bruttomietzins und Warmmiete gleichbedeutend zu verwenden.
Bei den Nebenkosten muss jedoch berücksichtigt werden, dass es sich hierbei stets um eine Abschlagszahlung handelt. Am Ende jedes Jahres wird eine Berechnung der tatsächlichen Nebenkosten erstellt, auf die die monatlich im Voraus entrichteten Abschläge angerechnet werden. In der Regel werden die allgemeinen Nebenkosten nach Quadratmetern umgelegt, während die Heizungskosten für jeden individuell nach tatsächlichem Verbrauch erfasst werden.
Infokasten: Was bedeuten eigentlich brutto und netto?
Brutto bezeichnet stets eine zusammengesetzte Grösse. Der Begriff stammt vom lateinischen Wort «brutus» für unrein bzw. schwerfällig ab. Er findet sich in Begriffen wie Bruttolohn, Bruttopreis, Bruttomiete oder Bruttogewicht wieder. Die um bestimmte Werte/Teile/Stückzahlen/Grössen verringerte Grösse ist das Netto.
Es gibt eine ganze Reihe ähnlich klingender Begriffe, die manchmal für Verwirrung sorgen. Daher möchten wir diese gegeneinander abgrenzen und aufzeigen, welche Kosten und Leistungen jeweils inkludiert sind:
Grundmiete für die Überlassung der Räumlichkeiten | Heizung | Weitere Nebenkosten* | |
Nettomiete | ja | nein | nein |
Bruttomiete | ja | ja | ja |
Nettokaltmiete | ja | nein | nein |
Bruttokaltmiete | ja | nein | ja |
* Hierzu zählen in der Regel: Hauswartkosten, Schneeräumung, Gartenpflege, Allgemeinstrom (Lift, Treppenhaus), Abwassergebühren, Abfallbeseitigung, Kehrichtgebühren, Wartungskosten, Versicherungen, jedoch nicht Strom, Telefon, Internet und andere, persönliche Nebenkosten.
Der Begriff Mietzins bezeichnet den Betrag, den der Mieter regelmäßig an den Vermieter zahlen muss, um die Mietimmobilie nutzen zu können. Er wird im Mietvertrag festgelegt und ist in der Regel monatlich fällig. Der Mietzins spiegelt den Wert der Nutzung und des Besitzes der Immobilie wider.
In der Praxis setzt sich der Mietzins aus dem Nettomietzins und den Nebenkosten zusammen. Der Nettomietzins deckt die Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten, während die Nebenkosten zusätzliche Kosten wie Heizung, Abfallbeseitigung und Hauswartung abdecken. Wenn im Mietvertrag keine Nebenkosten erwähnt sind, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Mietzins enthalten sind.
Sie sollten beachten, dass die Mietzinsberechnung variieren kann und von verschiedenen Faktoren wie der Lage der Immobilie, der Ausstattung und der aktuellen Marktsituation abhängt.
Eine Abschlagszahlung für die Heizkosten ist in der Bruttomiete enthalten. Die genauen Verbrauchswerte werden zum Jahresende ermittelt und gegengerechnet. Hier kann es dann zu einer Nach- oder Rückzahlung kommen.
Die Bruttokaltmiete und die Warmmiete sind zwei verschiedene Mietmodelle, die sich in ihren inbegriffenen Kosten unterscheiden.
Wie eingangs erwähnt, setzt sich die Bruttomiete aus der Grundmiete (Nettomiete) und den Betriebs- und Heizkosten zusammen. Diese Nebenkosten werden monatlich als Abschlag gezahlt und am Jahresende mit den tatsächlichen Werten verrechnet.
Um einen dem Einkommen angepassten Lebensstil wahren zu können, sollte die Bruttomiete maximal 30 % des Nettoeinkommens entsprechen. Verdienen Sie beispielsweise CHF 4’500.- netto, können Sie sich bequem eine Wohnung für bis zu CHF 1’500.- Bruttomiete leisten.
Neben der Grundmiete sind bei einer Bruttomiete auch alle Nebenkosten, Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten, aber nicht Strom oder Telefonkosten eingeschlossen. Die Heiz- und Betriebskosten werden zum Jahresende mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Hierauf folgt eine Nachzahlung oder auch Rückerstattung.
Oft wird aufgrund der Abrechnung eine Anpassung der Bruttomiete für den nächsten Abrechnungszeitraum vorgenommen, damit es im Folgejahr zu einer geringeren Abweichung kommt.