Wie der Name schon sagt, gilt der Gebäudeabstand für den vom Gesetz vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen Gebäuden, unanhängig zur Grundstücksgrenze. Als Gebäude zählen ortsfeste Bauten, worin sich Menschen, Tiere oder Sachen befinden können, wie etwa Wohnhäuser, Scheunen, fixe Gartenhäuschen, Industriegebilde oder Lagerhäuser. Nicht als Gebäude gelten Swimmingpools oder Strassen. Der entschiedene Gebäudeabstand muss immer eingehalten werden und es werden keine Sonderbewilligungen verteilt.