In der ganzen Schweiz verteilt gibt es Flächen, die als Gefahrenzonen markiert wurden. Dies hat meistens mit Umwelteinflüssen zu tun und kann beispielsweise eine Gefährdung durch Hochwasser in der Nähe von Flüssen, Lawinengefahr oder Steinschlag bedeuten.
Diese Zonen werden direkt durch den Bund festgelegt, etwa durch das Wasserrechtsgesetz oder das Forstgesetz. Manchmal sind diese Festlegungen nur temporär oder werden als Gefahrenzonen identifiziert, nachdem schon Immobilien in diesem Bereich gebaut wurden. Sollte dies der Fall sein, verliert die Liegenschaft an Wert. Falls spezielle Schutzbauten errichtet werden müssen, sind dafür grundsätzlich Kanton oder Gemeinde zuständig. Höchst selten fallen diese Auflagen zulasten des Eigentümers, es kann aber vorkommen.