Eine Anzahlung wird beim Immobilienkauf in der Regel gebunden an eine Reservierungsvereinbarung getätigt. In letzterer wird das zum Verkauf stehende Objekt für die Käuferschaft reserviert, welche im Gegenzug dazu eine Anzahlung erbringen. Diese wird meistens bis zur notariellen Beurkundung auf einem Sperrkonto hinterlegt und dann vom Kaufpreis abgezogen. Sollte sich der Verkäufer zwischen Reservierung und Beurkundung vom Verkauf zurückziehen, geht die gesamte Anzahlung an die Käuferschaft zurück. Ändert die Käuferschaft ihre Meinung und möchte die reservierte Liegenschaft nicht mehr kaufen, so kann der Verkäufer einen Teil der Anzahlung beanspruchen, um bereits gezahlte Notar- und andere Unkosten zu decken.