Einseitige Verpflichtung des Verkäufers einer Immobilie, diese Immobilie für den Käufer zu reservieren. Diese Verpflichtung kann das gesamte Eigentum oder einen Teil davon betreffen, betrifft jedoch nur den Verkäufer. In der Tat steht es dem Käufer frei, das Eigentum, das ihm nach der Verpflichtung des Verkäufers vorbehalten wurde, zu erwerben oder nicht.