Die Steuer auf den Eigenmietwert wird von Personen geschuldet, die in Gebäuden wohnen, die sie selbst besitzen. Sie müssen daher den Mietwert der genutzten Immobilie angeben, wobei dieser Wert als fiktives Einkommen in ihre Steuerbemessungsgrundlage einfliesst. Dieses Einkommen entspricht dem Geld, das Sie verdienen würden, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten würden. Das Baujahr, die Wohnfläche oder die Einbauten sind Elemente, die bei der Berechnung des Mietwerts berücksichtigt werden. Jeder Kanton umrahmt die Berechnung dieser Steuer mit spezifischen Bestimmungen.