Als Baurechtszins wird die Vergütung bezeichnet, welche der Grundeigentümer, als Gegenleistung für die Freigabe seines Grundstücks erhält. Die Höhe dieser Vergütung wird individuell geregelt, es bestehen keine rechtlichen Vorgaben. Auch die Zahlungsmodalität kann von den Parteien frei gewählt werden, sei dies einmalig, jährlich oder monatlich.