Steuer, die von einer juristischen oder natürlichen Person zu zahlen ist und auf der Grundlage des Steuerwerts aller in ihr Vermögen fallenden Immobilien berechnet wird. Der Wohnort oder die Finanzkraft des Eigentümers haben keinen Einfluss auf die Zahlung. Sie ist eine Steuer, die am Ende des jeweiligen Steuerzeitraums (31. Dezember) fällig wird und vom offiziellen Niessbraucher oder Eigentümer der Immobilie bezahlt werden muss. Ihr Satz beträgt 0,1 % für Privatpersonen und 0,1 bis 0,2 % für Unternehmen, Vereine und Stiftungen.
Es kann eine Befreiung von der zusätzlichen Immobiliensteuer erwirkt werden:
- Für Gebäude, die einen hohen oder sehr hohen Energieeffizienzstandard nachweisen.
- Bei Gebäuden im Besitz von Wohnungsbaugenossenschaften, wenn deren Satzung die Ausschüttung von Gewinnen an die Mitglieder ausschliesst.