Im Recht bezieht sich der Begriff (Erbteil) auf den Anteil an Vermögenswerten, den eine Person bei einer Teilung oder einem Nachlass erhält. Im Plural bezeichnet dasselbe Wort das Honorar, d. h. die Vergütung, das Entgelt oder das Gehalt eines Amtsträgers oder einer anderen Person, die ein Verwaltungsamt innehat. Beispiel: Die Gebühren eines Notars.