Der Begriff Bauerwartungsland bezeichnet noch unerschlossenes Land ausserhalb der bereits gesetzen Bauzone, das wegen seiner Lage in absehbarer Zeit als Bauland in Betracht kommen könnte. Dieses bebaubare Gebiet ist noch keiner Bauzone zugewiesen, steht vielfach noch zum Erwerb bereit und ist noch keinem bestimmten Zweck (privat oder industriell) zugewiesen.