Der ABS-Antrag ist ein Antrag auf eine Baugenehmigung, der ausnahmsweise einem beschleunigten Verfahren unterliegt, insbesondere wenn er z. B. eine Reihe von Arbeiten mit geringen Auswirkungen betrifft:
- Innenarbeiten in einem bestehenden Gebäude (neue Einrichtungen oder einfache Renovierungen);
- Leichte Veränderungen an der Aussenseite eines Gebäudes (Fassadenrenovierung);
- Ein neues Gebäude mit vorübergehendem oder reduziertem Charakter.
Der Antrag auf Baugenehmigung im beschleunigten Verfahren kann auch in dringenden Fällen verwendet werden, z. B. bei notwendigen Reparaturen nach einem Schadensereignis.