Zur Erklärung: Der Steuerfuss in der Schweiz ist eine wichtige Kenngrösse zur Berechnung von Steuern. Er umfasst den Steuersatz für die Gemeinde, den Kanton sowie die Kirchensteuer. Jede Gemeinde und jeder Kanton, ergänzt um konfessionelle Aspekte bei der Kirchensteuer, legt einen eigenen Steuerfuss fest. Dieser wird manchmal als Steuereinheit, Steuersatz oder Steueranlage bezeichnet.
Der kommunale Steuerfuss, auch Gemeindesteuerfuss genannt, bestimmt den Faktor, mit dem die einfache Staatssteuer multipliziert wird, um die geschuldete Gemeindesteuer zu ermitteln. Trotz dieser Regel existieren zahlreiche Ausnahmen auf kommunaler und kantonaler Ebene.
Ein Einwohner in einem Kanton hat ein steuerbares Einkommen von CHF 70'000.-. Der kantonale Grundtarif beträgt beispielsweise 4,5 %. Daraus resultiert eine einfache Staatssteuer von CHF 3'150.- (4,5 % von 70'000.-). Angenommen, der Gemeindesteuerfuss in dieser Gemeinde liegt bei 130 % (Faktor 1.3). Die berechnete Gemeindesteuer wäre dann 130 % von 3'150.-, also CHF 4'095.-.
In diesem Beispiel liegt der Steuerfuss als Faktor vor, während er in anderen Kantonen als Prozentzahl dargestellt werden kann. Die vielen verschiedenen Steuerfüsse der Kantone und Gemeinden spiegeln die Vielfalt der kantonalen und kommunalen Steuersysteme in der Schweiz wider.
Bei der Anwendung des Steuerfusses in der Schweiz zeigen sich interessante kantonale und kommunale Besonderheiten. Dies gilt auch häufig für die Grundstückgewinnsteuer:
Diese Beispiele zur Erklärung des Steuerfusses verdeutlichen, wie unterschiedlich die kantonalen und kommunalen Steuersysteme in der Schweiz gestaltet sein können, was zu einer grossen Bandbreite an Steuerbelastungen innerhalb des Landes führt.
Ein Steuerfuss von 110 bedeutet, dass die Steuerbelastung 110 % der berechneten einfachen Staatssteuer beträgt. In der Praxis wird die Staatssteuer mit 1,10 multipliziert, um die tatsächliche Steuerlast zu ermitteln. Ein Steuerfuss von 110 ist typisch für Gemeindesteuern und reflektiert die zusätzliche Belastung, die durch die Gemeinde erhoben wird.
Ein hoher Steuerfuss deutet auf eine relativ hohe Steuerbelastung hin und liegt bei über 1,5 (150 %). Er zeigt an, dass ein Steuerzahler einen höheren Prozentsatz seines Einkommens oder Vermögens in Form von Steuern an die Gemeinde oder den Kanton abführen muss.
Der Steuerfuss in der Schweiz variiert je nach Kanton und Gemeinde. Er kann von relativ niedrig (etwa unter 100 %) bis zu deutlich höheren Werten (über 150 % oder mehr) reichen. Die exakte Höhe hängt von den finanziellen Bedürfnissen und politischen Entscheidungen der jeweiligen Gebietskörperschaften ab.
Der Steuersatz wird durch die kantonalen und kommunalen Behörden festgelegt. Dies geschieht in der Regel auf Basis des Budgetbedarfs und der geplanten Ausgaben. Politische Entscheidungen, öffentliche Abstimmungen und die wirtschaftliche Situation der Region können ebenfalls Einfluss auf die Festlegung des Steuersatzes haben.
Die Steuerlast in der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dem Einkommen, Vermögen, dem Steuerfuss der jeweiligen Gemeinde und des Kantons sowie individuellen Abzügen und Steuerfreibeträgen. Die Steuerbelastung kann daher von Person zu Person stark variieren, von etwa 22 % in Zug bis über 45 % in Genf.