Der abgezogene Wertverlust bezieht sich auf den Grad der Abnutzung und damit auf den Wertverlust einer Immobilie. Dieser ergibt sich, wenn man den Wertverlust dieser Liegenschaft mit dem einer anderen ähnlichen, aber neuen Immobilie vergleicht. Es handelt sich also um eine relative Veralterung im Vergleich zur Abnutzung einer anderen identischen und neuen Immobilie.