Die Wuhrpflicht wird ins Grundbuch eingetragen und ist eine Grundlast, die eine Liegenschaft zum Unterhalt von Gewässern verpflichtet. Auch bei einem Besitzerwechsel bleibt diese Verantwortung bestehen. Das kann zum Beispiel die Wartung von Uferschutzmauern oder Kanälen sein und es geht hauptsächlich darum, dass der Hochwasserschutz gewährleistet ist und bleibt. Häufig wird diese Pflicht direkt von der Gemeinde, einer Kooperation oder Wuhrgenossenschaft übernommen und eher selten an Privatpersonen übertragen.