Als Reservatsgebiet gilt ein durch den kantonalen Richtplan (PDCn) abgegrenztes Gebiet, in dem Nutzungspläne erstellt oder angepasst werden müssen. Die Erlangung einer Fahrerlaubnis in einem solchen Gebiet wird von der Gemeinde oder dem Kanton streng kontrolliert, was zur Verweigerung der Bewilligung führen kann, wenn der geplante Bau die zukünftige Entwicklung oder den Flächennutzungsplan behindern kann. Die Verweigerung der Genehmigung erfolgt im letzteren Fall als Vorsichtsmassnahme und für 5 Jahre.