Bei der Finanzierung von Ferienimmobilien sind die Regeln für Hypotheken strenger, als wenn es um den Hauptwohnsitz geht. Dies hauptsächlich aus dem Grund, da sich Eigentümer bei finanziellen Engpässen viel schneller für einen Verkauf entscheiden. Zudem erlaubt das Schweizer Gesetz kein Beziehen von Erspartem aus der 2. und 3. Säule für Ferienimmobilien. Deswegen verlangen Kreditinstitute Eigenkapital von bis zu 50 Prozent als Anzahlung.