Die amtliche Vermessung ist eine Bestimmung des Schweizer Zivilgesetzbuches, die das Grundeigentum garantiert. Sie wurde 1912 zusammen mit dem Grundbuch verabschiedet. Sie besteht aus einer beschreibenden Aufnahme der Lage eines Gebäudes und der Grenzen des betreffenden Grundstücks und deren Eintragung in die offiziellen Pläne. Eine amtliche Vermessung darf nur von einem amtlichen Geometer durchgeführt werden.