Die zweite Säule bezieht sich auf die berufliche Vorsorge (BVG), die zusammen mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) und der privaten Vorsorge (BVV 3) die drei Säulen der Vorsorge und damit des Systems der sozialen Sicherheit in der Schweiz bildet. Dieses Drei-Säulen-System ist in der helvetischen Bundesverfassung verankert.
Die zweite Säule ist Teil eines obligatorischen Systems von Sozialbeiträgen. Es betrifft Personen, die in der ersten Säule versichert sind und mindestens CHF 21'330 (2019) verdienen. Die mit der zweiten Säule verbundenen Leistungen sind die Pensionskasse und die Krankenversicherung. Sie ergänzen die Renten der Säule 1 und sichern den Rentnern mehr als 60 Prozent ihres letzten Gehalts. Ziel ist es, den Lebensstandard eines Arbeitnehmers und seiner Angehörigen im Falle von Invalidität, Tod oder Ruhestand aufrechtzuerhalten. Die zweite Säule wird sowohl durch Lohnabzüge als auch durch Arbeitgeberbeiträge gespeist.