Wahl der Instanzen zur Verwaltung und Regulierung von Wohnungseigentum durch die Generalversammlung der Wohnungseigentümer. Diese Instanzen sind unter anderem:
Der Verwalter;
Das Kontrollorgan;
Eventuell der Rat der Eigentümergemeinschaft, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist oder wenn es für die Eigentümergemeinschaft verpflichtend ist (z. B. aufgrund der Grösse der Eigentümergemeinschaft).