Mit wenig Eigenkapital Eigentümer*in werden – attraktive 3-Zimmerwohnung im Baurecht!
Entdecken Sie diese attraktive 3-Zimmer-Wohnung im beliebten Stadtteil St. Johann in Basel. Die 74 m² grosse Wohnung befindet sich im 3. Stock eines 1992 erbauten Mehrfamilienhauses und bietet modernen Wohnkomfort in einer ruhigen Umgebung.
Highlights der Wohnung:
Die Wohnung besticht durch ihre durchdachte Raumaufteilung und hochwertige Ausstattung. Die gesamte Wohnung ist mit hochwertigem Parkett ausgestattet, Wohn- und Essbereich bieten viel Platz zum Entspannen und Geniessen. Die Küche ist mit einem Geschirrspüler, Glaskeramik-Kochfeld und genügend Stauraum ausgestattet, was den Alltag erleichtert.
Die Lage in der Julia Gauss-Strasse 15 überzeugt durch ihre Ruhe und gute Anbindung. In nur wenigen Gehminuten erreichen Sie diverse Einkaufsmöglichkeiten, darunter einen Coop Supermarkt und die Westfeld-Apotheke. Für Familien ist der nahe gelegene Kindergarten & Tagesstruktur Burgfelderstrasse ein grosser Pluspunkt. Die Bushaltestelle Felix Platter-Spital ist nur 3 Gehminuten entfernt, und der Bahnhof Basel St. Johann ist in 10 Minuten zu Fuss erreichbar.
Das Gebäude selbst präsentiert sich modern mit einer Glasfront im Eingangsbereich und Balkonen an den oberen Stockwerken. Die Umgebung ist von Bäumen umgeben, was besonders im Sommer für ein angenehmes Mikroklima sorgt.
Diese Wohnung ist ideal für Paare oder kleine Familien, die Wert auf Komfort, Ruhe und eine gute Infrastruktur legen. Sie steht ab sofort zum Verkauf. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr neues Zuhause in einer der attraktivsten Gegenden Basels zu finden!
Die Wohnung befindet sich im Baurecht, was den Vorteil bietet, dass Sie mit weniger Eigenkapital Eigentümer*in werden können. Das Baurecht wurde über 50 Jahre abgeschlossen, mit Ablauf am 31.12.2041. Es besteht die Option, das Baurecht um weitere 30 Jahre zu verlängern – danach nochmals um 20 Jahre. Der Baurechtszins wird jeweils für 10 Jahre festgelegt.
Ein häufiger Irrglaube ist, dass die Wohnung mit Ablauf des Baurechts wertlos wird. Tatsächlich ist im Vertrag geregelt, dass die Baurechtsgeberin (Landbesitzerin) den Eigentümer zum Marktwert zu entschädigen hat, sofern keine Verlängerung erfolgt.
Energy consumption
No dataGreenhouse gas emmissions
No dataJulia Gauss-Strasse 15
4056 Basel (BS)